Allgemeine Geschäftsbedingungen
nbi.software – Niklas Bauer, Hörsteiner Str. 29, 63867 Johannesberg
Stand: Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen nbi.software, Inhaber Niklas Bauer, Hörsteiner Str. 29, 63867 Johannesberg (nachfolgend „Anbieter") und seinen Kunden über Leistungen in den Bereichen Softwareentwicklung, Webdesign, Webentwicklung, Hosting, Domain-Verwaltung, Wartung, Support und Schulung.
(2) Die Leistungen des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
(3) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots in Textform (z. B. per E-Mail), durch beidseitige Unterzeichnung eines Angebots- oder Vertragsdokuments oder durch Beginn der Leistungserbringung durch den Anbieter zustande.
(3) Maßgeblich für den Leistungsumfang ist die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung enthaltene Leistungsbeschreibung. Nachträgliche Änderungen und Erweiterungen bedürfen der Vereinbarung in Textform und können gesondert vergütungspflichtig sein.
§ 3 Leistungsumfang und Leistungserbringung
(1) Der Anbieter erbringt seine Leistungen nach dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Stand der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Fachunternehmens.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Subunternehmer einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Kunden bleibt hiervon unberührt.
(3) Vereinbarte Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden. Die Einhaltung von Terminen setzt die rechtzeitige und vollständige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden voraus.
(4) Der Anbieter ist zu Teilleistungen und Teilabrechnungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt dem Anbieter alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Materialien und Zugänge (z. B. Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten) rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Der Kunde benennt einen Ansprechpartner, der zur Abgabe erforderlicher Erklärungen (z. B. Freigaben, Abnahmen) berechtigt ist.
(3) Verzögerungen, die auf einer verspäteten oder unvollständigen Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen nicht zu Lasten des Anbieters. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend; hierdurch entstehender Mehraufwand kann gesondert berechnet werden.
§ 5 Inhalte des Kunden; keine rechtliche Prüfung
(1) Inhalte, Funktionen und Gestaltungen werden auf Wunsch und nach den Vorgaben des Kunden umgesetzt. Der Kunde ist für die von ihm bereitgestellten oder beauftragten Inhalte (insbesondere Texte, Bilder, Marken, Produktangaben und sonstige Informationen) allein verantwortlich.
(2) Eine rechtliche Prüfung der Inhalte und der beauftragten Projekte – insbesondere auf Vereinbarkeit mit Wettbewerbs-, Marken-, Urheber-, Datenschutz- oder sonstigem Recht – ist nicht Gegenstand der Leistungen des Anbieters und wird nicht geschuldet. Der Anbieter erbringt keine Rechtsberatung. Dem Kunden wird empfohlen, rechtliche Fragen durch geeignete Berater prüfen zu lassen.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind, die einer vertragsgemäßen Nutzung entgegenstehen. Er stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf der Rechtswidrigkeit der vom Kunden bereitgestellten oder beauftragten Inhalte beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, es sei denn, der Kunde hat die Rechtsverletzung nicht zu vertreten.
§ 6 Verantwortung für den Betrieb; rechtswidrige Nutzung
(1) Für den Betrieb und die Nutzung der vom Anbieter entwickelten Software, Websites, Tools und sonstigen Arbeitsergebnisse ist ausschließlich der jeweilige Betreiber bzw. Kunde verantwortlich. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung der für den jeweiligen Geschäftsbetrieb geltenden gesetzlichen Vorschriften.
(2) Werden vom Anbieter entwickelte Software, Websites oder Tools durch den Kunden oder Dritte für rechtswidrige Zwecke eingesetzt, liegt die Verantwortung hierfür allein beim jeweiligen Betreiber. Eine Haftung des Anbieters für eine rechtswidrige Nutzung seiner Arbeitsergebnisse durch den Kunden oder Dritte ist ausgeschlossen, soweit der Anbieter von der rechtswidrigen Nutzung keine Kenntnis hatte.
(3) Erlangt der Anbieter Kenntnis von einer rechtswidrigen Nutzung, ist er berechtigt, die betroffenen Leistungen (z. B. Hosting) nach vorheriger Information des Kunden zu sperren, soweit dies zur Vermeidung eigener rechtlicher Risiken erforderlich ist. Gesetzliche Sperr- und Löschpflichten bleiben unberührt.
§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Bei umfangreicheren Projekten ist der Anbieter berechtigt, angemessene Abschlags- bzw. Teilzahlungen nach Projektfortschritt zu verlangen.
(4) Wiederkehrende Leistungen (z. B. Hosting, Wartung, Support) werden, soweit nicht anders vereinbart, jeweils im Voraus für den vereinbarten Abrechnungszeitraum berechnet.
(5) Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.
§ 8 Zahlungsverzug; Sperr- und Abschaltrecht; Beendigung der Geschäftsbeziehung
(1) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere §§ 286, 288 BGB (Verzugszinsen, Mahnpauschale).
(2) Befindet sich der Kunde mit einer nicht unerheblichen Zahlung in Verzug, ist der Anbieter nach Mahnung mit angemessener Nachfrist und Androhung der Sperrung berechtigt, die von ihm erbrachten oder betriebenen Leistungen ganz oder teilweise zurückzubehalten und insbesondere vom Anbieter gehostete Programme, Websites und sonstige Dienste vorübergehend abzuschalten bzw. den Zugang zu sperren, bis alle fälligen Forderungen vollständig beglichen sind. Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt von einer Sperrung unberührt. Für eine berechtigte Sperrung und deren Aufhebung kann der Anbieter den entstehenden angemessenen Aufwand berechnen.
(3) Bei anhaltendem Zahlungsverzug oder wiederholten Zahlungsverzögerungen ist der Anbieter berechtigt, laufende Verträge aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und die Geschäftsbeziehung zu beenden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Abrechnungszeiträume mit der Zahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug ist oder wiederholt Rechnungen erst nach Mahnung begleicht.
(4) Weitergehende gesetzliche Rechte des Anbieters (z. B. Schadensersatz) bleiben unberührt.
§ 9 Eigentumsvorbehalt und Nutzungsrechte
(1) Sämtliche Arbeitsergebnisse des Anbieters (insbesondere Software, Quellcode, Websites, Designs, Konzepte und Dokumentationen) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum des Anbieters bzw. verbleiben die daran bestehenden Rechte beim Anbieter.
(2) Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen werden erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung eingeräumt. Bis dahin ist jede Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform zulässig; eine etwaige vorzeitige Nutzung erfolgt auf Grundlage eines jederzeit widerruflichen, einfachen Nutzungsrechts.
(3) Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde, soweit nicht abweichend vereinbart, ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen für die vertraglich vorgesehenen Zwecke. Der Anbieter bleibt berechtigt, zugrunde liegende Werkzeuge, Bibliotheken, Komponenten und allgemeines Know-how auch für andere Projekte zu verwenden.
(4) Rechte an Software Dritter (z. B. Open-Source-Komponenten) richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden und die für ihn erbrachten Leistungen als Referenz zu nennen, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht.
§ 10 Abnahme und Gewährleistung
(1) Soweit werkvertragliche Leistungen geschuldet sind, hat der Kunde das Arbeitsergebnis unverzüglich nach Bereitstellung zu prüfen und bei Vertragsgemäßheit abzunehmen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde das Arbeitsergebnis produktiv nutzt oder nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung wesentliche Mängel in Textform rügt.
(2) Der Anbieter leistet Gewähr nach den gesetzlichen Vorschriften mit der Maßgabe, dass der Anbieter zunächst zur Nacherfüllung (nach seiner Wahl Nachbesserung oder Neuherstellung) berechtigt ist. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
(3) Keine Mängel sind insbesondere Beeinträchtigungen, die auf unsachgemäßer Nutzung, Änderungen durch den Kunden oder Dritte, fehlerhafter Drittsoftware oder einer vom Anbieter nicht zu vertretenden Systemumgebung beruhen.
(4) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Abnahme bzw. Übergabe, soweit nicht Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Personenschäden betroffen sind.
§ 11 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre, es sei denn, die Datensicherung ist ausdrücklich vom Anbieter geschuldet.
§ 12 Hosting und Verfügbarkeit
(1) Übernimmt der Anbieter Hosting-Leistungen, erfolgt der Betrieb auf Servern in Deutschland. Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, schuldet jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Angemessene Wartungsfenster sowie Ausfälle, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen (z. B. Störungen bei Netz- oder Infrastrukturanbietern, höhere Gewalt), gelten nicht als Nichtverfügbarkeit.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, notwendige Sicherheitsupdates und Wartungsarbeiten durchzuführen; geplante längere Unterbrechungen werden nach Möglichkeit vorab angekündigt.
§ 13 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie ausschließlich zur Durchführung des Vertrags.
(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
§ 14 Laufzeit und Kündigung wiederkehrender Leistungen
(1) Verträge über wiederkehrende Leistungen (z. B. Hosting, Wartung, Support) laufen, soweit nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit und können von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums in Textform gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund – insbesondere nach § 8 Abs. 3 dieser AGB – bleibt unberührt.
(3) Bei Beendigung von Hosting-Leistungen unterstützt der Anbieter den Kunden auf Wunsch gegen angemessene Vergütung bei der Migration, sofern keine offenen Forderungen bestehen.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
